smiley face with a cold sneezing into handkerchiefWenn Ihr Kind krank ist ...

Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie die Lehrkraft der ersten Stunde:

  • entweder über befreundete Mitschüler*innen
  • oder durch eine E-Mail vor Unterrichtsbeginn

Bei Abwesenheit ab dem dritten Tag und längeren Krankheiten informieren Sie die Klassenleitung.


Die Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Geben Sie deshalb Ihrem Kind, wenn es wieder zur Schule kommt, eine schriftliche Entschuldigung mit.

  • In der Grundschule können Sie den vorgedruckten Entschuldigungszettel verwenden oder eine eigene Entschuldigung verfassen.
  • In der Gemeinschaftsschule nutzen Sie bitte die Entschuldigungsseite im Logbuch.

Handelt es sich bei dem Termin, der den Unterrichtsbesuch verhindert (z.B. Arzttermin) um einen geplanten Termin, informieren Sie vorab die Klassenleitung und beantragen ggf. eine Beurlaubung. Wenn Ihr Kind dann verspätet zum Unterricht erscheint, muss es sich bei einer Lehrkraft der Klasse melden, damit es im Klassenbuch als nicht mehr fehlend vermerkt wird.

Wenn Ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrkraft oder das Sekretariat, damit wir das Gesundheitsamt und gegebenenfalls andere Eltern kontaktieren können.

 

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